 |
Architektur
Grundlagenermittlung:
Leistungspunkt sind die Aufgabenstellung und eine Beratung zum Leistungsbedarf
mit folgenden möglichen Punkten: Bestandsaufnahme, Standortanalyse,
Aufstellen von Raum- und Funktionsprogrammen und evtl. Pfüfung von
Umwelterheblichkeit und Umweltverträglichkeit.
Vorplanung:
Die Vorplanung umfasst das Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit Alternativen. In
der Vorplanungsphase werden bei Notwendigkeit bereits Vorverhandlungen mit
Behörden oder anderen an der Planung fachlich Beteiligten durchgeführt.
Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach wohnungsrechtlichem Berechnungsrecht.
Entwurfsplanung:
Durcharbeiten des Planungskonzeptes mit Objektbeschreibung ud zeichnerische
Darstellung des Gesamtentwurfs und einer Kostenberechnung nach DIN 276
oder nach wohnungsrechtlichem Berechnungsrecht. Erarbeiten der Vorlagen
für die nach den öffentlich rechtlichen Vorschriften erforderlichen
Genehmigungen oder Zustimmungen.
Ausführungsplanung:
Bearbneitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung unter Berücksichtigung
gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher
und energiewirtschaftlicher Anforderungen. Zeichnerische Darstellung des Objekts
mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben. Falls erforderlich
Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch oder Raumbuch
zur Grundlage der Leistungsbeschreibung
|